Aktuelle Meldungen
08.05 – 11.05.: Ausfall L40 „Fahrt ins Böhmische“
Entdecken Sie unser Fahrgebiet zwischen der malerischen Sächsischen Weinstraße und der atemberaubenden Sächsischen Schweiz. Erleben Sie an Bord unserer Schiffe eine unvergessliche Reise durch eine Landschaft voller Kontraste und Schönheit. Lassen Sie sich von uns entführen und genießen Sie die Fahrt durch eine der schönsten Regionen Deutschlands.
Kommen Sie mit uns auf Zeitreise!
Der kohlebefeuerte Raddampfer „Diesbar“ ist im Mai wieder verstärkt für Sie unterwegs – ein faszinierendes Erlebnis für alle Dampfschifffahrt-Liebhaber.
Erleben Sie ein Stück lebendiger Technikgeschichte: Der PD „Diesbar“ ist der einzige Raddampfer der Weißen Flotte, der noch traditionell mit Kohle befeuert wird – und damit ein echtes Unikat auf der Elbe. Die an Bord arbeitende Dampfmaschine stammt aus dem Jahr 1841 und gilt als älteste, noch im Einsatz befindliche ihrer Art weltweit.
Unter anderem ist der historische PD „Diesbar“ an folgenden Tagen für Sie unterwegs:
Brückenfahrt
• Abfahrt um 11:45 Uhr
• Zweite Abfahrt um 14:30 Uhr
Canalettofahrt
• Abfahrt um 17:00 Uhr
Werden Sie Teil der Crew!
Wir verhelfen der Tradition zur Zukunft.
Als Arbeitgeber bieten wir Ihnen eine herausfordernde und abwechslungsreiche Karriere mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Auszug aus den AGB – I. §3 3.
„Kinderwagen und Krankenrollstühle können kostenfrei mitgenommen werden, insofern entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.
Bezüglich der Unterbringung können nach Maßgabe des Schiffspersonals entsprechende Platzzuweisungen erfolgen. Die Mitnahme eines Kinderwagens und/oder Krankenrollstuhls ist vor der Beförderung entsprechend anzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf Mitführung anderer Gegenstände, insbesondere von Fahrzeugen oder Ruder- sowie Paddelbooten und können.“
Das Mitführen von Fahrrädern ist nur mit gültigem Ticket möglich und kostet 3€.
HINWEIS: Leider ist eine Mitnahme von Fahrrädern auf Rundfahrten nicht möglich.
Aus platztechnischen Gründen ist allgemein ebenso die Mitnahme von E-Scootern und von Lasten- Fahrrädern und Anhängern nicht möglich.
Auszug aus den AGB – I. §2 3.
„Der Kauf des Tickets berechtigt zur Mitnahme entsprechend des vereinbarten Umfanges. Eine Verpflichtung zur Zuteilung eines konkreten Sitzplatzes im Innen- oder Außenbereich besteht nicht. Eine Sitzplatzreservierung ist ausschließlich im Innenbereich möglich und bedingt die Inanspruchnahme unserer gastronomischen Leistungen je Person / Ticket.“
Bei folgenden Veranstaltungsfahrten werden Sie platziert:
(Alle Tickets, welche in ein und derselben Buchung erworben werden, werden auch zusammen platziert.)
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